„Einwohnertreff ohne Filter“ + Vereine und Landesgaststättengesetz

“Einwohnertreff ohne Filter”
Am Montag, den 23.03.2026 findet der Einwohnertreff ohne Filter (Infos und Austausch über Kommunales und andere interessierende Themen) von 18:00 – 20:00 Uhr beim Rathaus Bäck, Marktplatz 1 statt. Die Remsecker Freien Demokraten laden herzlich ein und freuen sich auf gute Kontakte und anregende Gespräche.

Vereine und Landesgaststättengesetz
Zum 1. Januar dieses Jahres wurde das Landesgaststättengesetz überarbeitet. Die Novellierung des Gaststättenrechts geht auf die Initiative der „Entlastungsallianz für Baden-Württemberg“ zurück, die darauf abzielt, Bürokratie abzubauen und Verwaltungsverfahren zu modernisieren. Wie beim Bauturbo, über den wir letzte Woche hier berichtet haben, können sich solche gesetzlichen Maßnahmen vor Ort aber ins Gegenteil verkehren, wie Vereine in Remseck im neuen Jahr erfahren mussten. Nach Absprache in den kommunalen Sprengeln, wie das Gesetz zu handhaben sei, teilte die Stadt Veranstaltern nämlich mit, dass Vereine, die aus besonderem Anlass ein Gaststättengewerbe nur vorübergehend betreiben, dies spätestens zwei Wochen vor Beginn der Ausübung anzuzeigen haben. Ein vorübergehendes Gaststättengewerbe liege vor, wenn Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personengruppen zugänglich ist. Ein Angebot von Getränken und Speisen im Sinne des Gesetzes liege auch vor, wenn diese nicht zu einem festgelegten Preis, sondern im Gegenzug für beispielsweise eine Spende abgegeben werden. Die Anzeigepflicht gelte auch dann, wenn nur alkoholfreie Getränke ausgeschenkt werden oder nur Speisen angeboten würden. Im Klartext heißt das: Wenn ein Verein bei einer Veranstaltung auch nur ein Butterbrot auf den Tisch stellt, muss er ein vorübergehendes Gaststättengewerbe mit einer zusätzlichen Gebühr von 60 Euro und einem weiteren Formular anmelden. Da dies der Absicht des Gesetzes widerspricht, haben wir hierzu den Ersten Bürgermeister Triller angeschrieben und mitgeteilt, dass wir diese Handhabung des Gesetzes in eine Anfrage der FDP Landtagsfraktion bei der Wirtschaftsministerin eingespeist haben. Die Stadtverwaltung hat daraufhin die Bestätigungsschreiben bezüglich Veranstaltungen mit dem Zusatz versehen, dass die Handhabung noch in der Abstimmung sei und es bei künftigen Veranstaltungen zu abweichenden Regelungen kommen könne. Inzwischen ist die Antwort der Wirtschaftsministerin auf die FDP Landtagsanfrage eingegangen. Hierin heißt es: „Soweit einzelne Vollzugsbehörden vorübergehende gastgewerbliche Tätigkeiten mit zusätzlichen gewerberechtlichen Anforderungen verknüpfen, … entspricht dies … nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Gewerbeanzeige … findet nur auf den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes Anwendung. Die Reisegewerbekartenpflicht setzt das gewerbsmäßige Angebot einer Leistung ohne vorhergehende Bestellung außerhalb der gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben voraus … . Hiervon abzugrenzen sind die Aktivitäten von Vereinen, die in der weit überwiegenden Zahl der Fälle gastgewerbliche Tätigkeiten lediglich punktuell und zeitlich begrenzt ausüben und deren Gesamtgepräge die Schwelle zur Professionalität nicht überschreitet. Diese unterliegen, sofern sie Alkohol ausschenken …, nur der Anzeigepflicht nach § 2 Abs. 2 LGastG.“ Dieses Schreiben haben wir der Stadtverwaltung zugestellt. Nun sind wir gespannt, was sich für die Vereine in Remseck daraus ergibt. Zwischenfazit: Bürokratieabbau muss mit Nachdruck und nachhakend betrieben werden. Die Fraktion im Landtag, die sich darum gekümmert hat, war die FDP Fraktion. Sie wird in den nächsten fünf Jahren fehlen.

Mit freidemokratischen Grüßen

Kai Buschmann

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für die FDP Fraktion / FDP Stadtverband