Ergänzungen zum Thema Bürokratie
In den letzten zwei Amtsblättern haben wir über die Schwierigkeiten beim Bürokratieabbau vor Ort berichtet. Nachfolgend zwei Ergänzungen zu den zwei Fällen, in denen der Gesetzgeber mit Initiativen Bürokratieabbau anstrebt, das Ganze vor Ort aber nicht ankommt:
1.) Der Remsecker Gemeinderat hat gegen die Stimmen der FDP die Anwendung des Bauturbos des Bundes bei einem Aufstockungsantrag eines Reiheneckhauses abgelehnt. Begründung: Stockwerksvorgaben in Bebauungsplänen dürften nicht in Frage gestellt werden. Am 17. März berichtete die LKZ: „Ludwigsburg zündet den Bauturbo“. In Ludwigsburg geht, wogegen sich Remseck ausgesprochen hat. Der Bauturbo des Bundes will u.a. genau das ermöglichen: Befreiungen von Beschränkungen der Bebauungspläne bei Aufstockungen. Der LKZ-Artikel hatte abends in der AUT-Sitzung des Gemeinderats schon Wirkung. Plötzlich hieß es aus den Reihen der Freien Wähler, dass man grundsätzlich noch einmal über den Bauturbo reden müsse. Kündigt sich da ein U-Turn und späte Einsicht an?
Bildquelle: WM BW
2.) Ehrenamtlicher Ausschank und neues Landesgaststättengesetz: Hier muss man nun zeitlich differenzieren. Zeigt man die vorübergehende gastronomische Tätigkeit rechtzeitig an, kostet das 20 Euro. Meldet man aber erst innerhalb von zwei Wochen vor der Veranstaltung sind es im Moment 60 Euro. Diesbezüglich müssen wir unsere Berichterstattung korrigieren. Gerungen wird zurzeit bei den Ausführungsbehörden vor Ort um die Auslegung des Begriffs „Vereine“ im seit 01.01.2026 gültigen Gesetz. Kitas, Schulen, Kirchen, Clubs, Parteien werden im Gesetz nicht genannt. Wie werden Veranstaltungen von ihnen behandelt? Die Auslegung geht in die Richtung, dass die ausschließliche Anzeigepflicht bei Ausschank von alkoholischen Getränken nur für Vereine im engeren Sinne gilt und Kitas, Schulen, Kirchen, Clubs, Parteien bei Ausgabe jeder Art von Speisen und Getränken die Veranstaltung bei der Stadt anzeigen müssen. Wegen dieser Verwirrung hat das Wirtschaftsministerium am 4. Februar 42 Seiten Anwendungshinweise zum Gesetz veröffentlicht. Dort steht jetzt, dass mit „Verein“ im Gesetz nur „Verein nach bürgerlichem Recht“ gemeint ist. Also sind Kitas, Schulen, Kirchen immer anzeigepflichtig? In bestimmten Fallkonstellationen nicht: Der Kuchenverkauf von Schulklassen sei nicht betroffen. Ansonsten wird aber auf die Veranstaltungen von Schulen, Kitas, Kirchen in den Hinweisen nicht speziell eingegangen. Wir nehmen an, dass diese Anwendungshinweise noch ausgebaut werden müssen und ein extrem komplexes Fallkonstellationensystem entstehen wird. Die Remsecker Verwaltung sucht in der Auslegung des Gesetzes einen Weg in Abstimmung mit den Nachbarkommunen. Es solle in Remseck keine anderen Regelungen geben als in Affalterbach oder in Ludwigburg. Wir fänden das nicht so schlimm, wenn das Gesetz Spielräume zugunsten der Bürger hergibt. Offensichtlich wurde das Landesgaststättengesetz mit „heißer Nadel“ gestrickt, um es noch schnell vor der Landtagswahl zu verabschieden. Die Ausgabe von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen von Kitas, Schulen, Kirchen usw. hätte klar geregelt werden können. Am einfachsten wäre eine Gleichbehandlung mit Vereinen.
Mit freidemokratischen Grüßen
Kai Buschmann
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für die FDP Fraktion / FDP Stadtverband




