Das ist seit vielen Jahren der Slogan des FDP Stadtverbands der Remseck als auch der FDP Fraktion. Neben Anträgen und Anfragen an die Verwaltung und im Gemeinderat gehören dazu auch die Wahrnehmung von Terminen außerhalb der Sitzungen.
Themen im Jahre 2025 waren dabei u.a. „Sitzbank im Böttinger Weg/Hexengässle Neckarrems“, „Taubenplage Merowingerweg Pattonville“, „Status Pattonville Info“, „Basketballkorb beim Spielplatz Fuchsgrube Hochdorf“, „Grünphasenregelung Fußgänger Alexandrinenplatz Hochberg“, „Verfahren Rückerstattung Kita-Beiträge“, „Tempo 30 in den Stadtteilen“, „Baumschnitt öffentliche Anlagen, u.a. Schlossgartenareal Hochdorf“, „Baucontainer Schickardtstr. Neckarrems“, „Toilettenanlage Grundschule Neckargröningen“, Dorfbrunnen – Wasserlauf“, „Lockere Steine am Alexandrinenplatz Hochberg“, „Remstal Radweg – Satus“, „Bepflanzung und Pflege Friedhöfe“, Fußgängerbrücke Hochdorfer Wald“.
Befugnisse Betriebsausschuss (BA)
Zusammenhängend mit der Vorlage 074/2025 (öffentlich im BA): „Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Wilhelm-Keil-Schule durch die Stadtwerke Remseck am Neckar“ stellte die FDP Fraktion die Frage nach den Befugnissen und Wertgrenzen, die der BA beschließen darf. Hintergrund ist die Tatsache, dass „beschließende Ausschüsse“ eine max. Obergrenze von 250.000 Euro haben, darüber hinaus muss der Gemeinderat entscheiden. Die Verwaltung hat daraufhin umfangreich nichtöffentlich im BA am 22.07.2025 mit Informationsvorlage 100/2025 geantwortet. Die FDP Fraktion hat die Verwaltung am 31.7.2025 gefragt, ob die Vorlage öffentlich genutzt werden kann. Die Verwaltung nahm Stellung am 28.08.2025 zur öffentlichen Verwendung der Informationsvorlage 100/2025 (Betriebsausschuss) Sie schreibt u.a.: „… vorab der Verweis auf den Grundsatz, dass jegliche Inhalte aus nichtöffentlicher Beratung der Vertraulichkeit unterliegen. Für Angelegenheiten (und damit insbesondere auch zugehörige Beratungsunterlagen), die nichtöffentlich behandelt wurden, besteht für Gemeinderatsmitglieder eine Verschwiegenheitspflicht „so lange, bis sie der Bürgermeister von der Pflicht entbindet“ (§ 35 Abs. 2 GemO). Die Vorlage 100/2025 behandelt ausschließlich die Zuständigkeiten und Kompetenzen des Betriebsausschusses. Grundlage dieser Darstellung sind die öffentlich zugänglichen Rechtsnormen der Gemeindeordnung, des Eigenbetriebsgesetzes sowie der Haupt- und Betriebssatzungen der Stadt Remseck am Neckar. Die Verwaltung hat diese Bestimmungen in der Vorlage systematisch zusammengefasst und inhaltlich erläutert. Da keine vertraulichen Verwaltungsinterna, personenbezogenen Daten oder vertrauliche Detailinformationen betroffen sind, besteht kein konkretes Geheimhaltungsinteresse im Sinne des § 35 Abs. 2 GemO BW. Vor diesem Hintergrund wird Ihnen und somit auch allen anderen Gemeinderatsmitgliedern die öffentliche Verwendung der Inhalte der Vorlage 100/2025 ausdrücklich hiermit genehmigt.
Die FDP Fraktion wird die Verwaltung fragen, ob die Vorlage 100/2025 im Bürgerinfoportal öffentlich freigeschaltet werden kann.
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Mit freidemokratischen Grüßen
Gustav Bohnert
für die FDP Fraktion und Stadtverband Remseck