Remseck liegt gut im Vergleich des CO² Ausstoßes pro Einwohner zu anderen Städten und Gemeinden – 5 t CO² je Einwohner in Remseck, im Vergleich zu 7,48 t CO² im Landkreis oder gar 8,61 t CO² im Land Baden-Württemberg – und könnte noch besser liegen. „Versaut“ hat ein noch besseres Ergebnis der Autoverkehr.. Im Bericht steht, Remseck sei von Wohnbebauung geprägt, verfüge über einen relativ geringen gewerblichen Bereich – dies relativiere die deutlich „erhöhten Belastungen aus dem Verkehrssektor (Durchgangsverkehr)“. Erstaunlicherweise wird in den 24 (!!) Klimaschutzempfehlungen für Remseck als Lösungsansatz primär auf eine notwendige Steigerung der Sanierungsrate im Gebäudebestand hingewiesen. Der Autoverkehr wurde nicht genannt. Interessant wäre also auch ein Vorschlag gewesen, den Autoverkehr in Remseck zu reduzieren, z.B. durch eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs nach außen. Immerhin rd. 35% der Emissionen stammen daher. Aber hier hält sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftragsgeber Landratsamt zurück. Was der Grund wohl sein wird?
Quelle Grafik: Integriertes Klimaschutzkonzept Lkr. LB – Abb: 387 – Seite 257
Neukalkulation Abwassergebühren
Als die FDP Remseck 1999 (!) im Kommunalwahlprogramm inhaltlich die Prüfung versiegelter Flächen in Remseck forderte, hätte dies der Einstieg in die gesplitteten Abwassergebühren sein können. 2002 haben wir dann der Verwaltung Unterlagen aus Rheinland-Pfalz vorgelegt, Thema: gesplittete Abwassergebühren und Oberflächenwasserverrechnungssysteme. In Remseck konnte die FDP aber vorerst damit keinen „Blumentopf“ gewinnen. Dass die Grünen im Rat diesen historischen Rückblick der FDP Fraktion mit der Kommentierung garnierten, die FDP sei ja in vielen Dingen schneller gewesen als andere, trifft den Nagel auf dem Kopf.
Erst 2008 kam es dann erneut zu einem Vorstoß durch Grüne, SPD, FW und FDP. Gegen eine gesplittete Abwasser-Gebühr, die ökologisch, verbrauchs- und nutzergerecht erhoben wird, wandte sich damals vor allem die CDU Fraktion und die Verwaltung. Kosten des Managements dieser neuen Form der Gebührenerhebung wurden teilweise als Abwehr ins Feld geführt.
Durch Gerichtsentscheid wurde dann 2010/2011 die gesplittete Abwassergebühr auch in Baden-Württemberg Grundlage der Gebührenerhebung. Weil im ersten Anlauf die beauftragte Firma in Remseck sich bei den zu veranlagenden Flächen um 300.000 m² verrechnete (1,5 statt 1,2 Mio m²) – mussten die Gebühren nun auf die korrigierten Werte umgestellt werden. Dies bedeutet eine Verschiebung dahingehend, dass das „Leitungsabwasser“ billiger, das „Oberflächenabwasser“ teurer wird ab 2016. Auf Nachfrage von FDP Rat Kai Buschmann bestätigte Kämmerer Siegmar Kellert, dass nach dieser Gebührenfestlegungsperiode 20116/2017 die Erhöhung für Oberflächenwasser auf heutiger Basis auf vom 1,02 €/m² auf 0,84 €/m² absinken, während das „Leitungsabwasser“ von 2,13 €/m³ auf 2,23 €/m³ ansteigen werde. Wie diverse Modellrechnungen des Kämmerers zeigten, trifft diese Gebührenveränderung vor allem Besitzer großer versiegelter Flächen.
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Mit liberalen Grüßen – Gustav Bohnert – Fraktionsvorsitzender/Vorstandsmitglied