St. Florian schlägt zu – Thema: Windkraft

FDP Infostand am 15.12.2012 in Hochdorf

Übermorgen, Samstag, den 15.12., ist die FDP im Rahmen der Serie „Nicht nur vor der Wahl“ wieder mit einem Infostand in Hochdorf präsent. Ab 8 Uhr gibt es Informationen zur Remsecker Kommunalpolitik auf dem Wilhelmsplatz. Danach ab 10.00 Uhr noch einen Kaffee mit Abschlussgespräch im Café. Herzliche Einladung. 

St. Florian schlägt zu

CDU und Freie Wähler handeln beim Thema Windkraft nach dem St.Floriansprinzip „Lieber Gott, verschon mein Haus, zünd andere an“. Scheinheilig wird erklärt, wie wichtig regenerative Energie sei, aber man möge sie doch bitte weit weg von Remseck erzeugen. Beide Fraktionen stimmten jetzt im Rat bei einer Stellungnahme zum regionalen Vorranggebiet für Windkraft auf Bittenfelder Gemarkung in der Nähe des Hochberger Wasserturms gegen dieses Vorhaben.
Erstens: Die Argumentation, dass Windräder in den windreichen Norden gehören, zieht die nächsten 20 Jahre nicht. So lange wird es dauern, bis die Leitungen fertig gestellt sind, die den Strom in den Süden transportieren. Baden-Württemberg hat bis zur Energiewende auf Atomstrom gesetzt. Da durch Sonne, Biomasse, Wasser und Erdwärme im Ländle keine nennenswerten Beiträge mehr zur Energiewende geleistet werden können, bleibt nur die Windenergie. Laufzeiten von Windrädern werden mit 20-25 Jahre angesetzt, dann müssen sie abgebaut werden. Im nächsten Vierteljahrhundert werden wir nicht darum herum kommen, auch in Baden-Württemberg unseren Beitrag zur Stromerzeugung nach der Energiewende zu leisten.

Zweitens:Auch wenn man in und um Remseck keine Windräder sehen möchte, war das Mehrheitsvotum des Rates gegen das Bittenfelder Windkraftgebiet falsch: Der Windkrafterlass des Landes schreibt vor, dass jede Kommune ein „kommunales Konzentrationsgebiet für Windkraft“ auf ihrer Gemarkung ausweisen soll. Die FDP hatte schon im Januar eine Untersuchung „Windkraft in Remseck“ beantragt. Hintergrund: Im Baugesetzbuch (BauGB) § 35 Abs. 3 Satz 3 ist die Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich geregelt. Diese ist nur aufgehoben, wenn in  der Bauleitplanung Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen sind. Wenn eine Kommune keinen Windkraftstandort ausgewiesen hat, sind solche Anlagen automatisch im Außenbereich privilegiert. Wenn ein Landwirt einem Windradinvestor Boden zur Verfügung stellt, kann eine Genehmigung nicht einfach verweigert werden, sondern erfordert mühsame Begründungen im Einzelfall, die u.U. nicht gelingen. Fälle von unerwünschten Bauten im Außenbereich, die die Gemeinde wegen einer Privilegierung nach BauGB § 35 nicht verhindern konnte, haben wir in den vergangenen Jahren in Remseck schon gehabt. Als die Verwaltung im Juli dann die Untersuchung der Remsecker Windkraftstandorte vorlegte, hat die FDP die Prüfung dieser Untersuchung durch den Verband Region Stuttgart beantragt, was im Rat auch beschlossen wurde. Beim Bittenfelder Wasserturm gibt es nämlich auch auf Remsecker Gemarkung ein paar Hektar, die sich grundsätzlich für Windkraft eignen. Für die FDP ist eine „interkommunale Konzentrationszone für Windkraft Remseck-Waiblingen“ an dieser Stelle eine Option. Wenn der Gemeinderat jetzt den Waiblinger Standort ablehnt, bevor das Prüfergebnis der Region überhaupt vorliegt, verbaut er sich unnötig diese Möglichkeit. Fazit: Selbst als Gegner von Windrädern sollte man dem Bittenfelder Standort nicht vorschnell widersprechen, denn selbst wenn ein Windkraftgebiet an dieser Stelle ausgewiesen würde, wäre es wegen der Windhöffigkeit am unteren Rand nicht sehr renditeträchtig und damit ist die Aufstellung eines Windrades unwahrscheinlich. Mit der Ausweisung dieser markungsübergreifenden Zone wäre das Thema auf dem Rest der Remsecker Gemarkung aber rechtssicher „gegessen“.

Der Artikel ist in gesamter Länge auf der Facebookseite der FDP Remseck  oder unter www.kai-buschmann.eu  zu lesen


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Mit liberalen Grüßen – Kai Buschmann  – stv. FDP Fraktionsvorsitzender