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Altkleidercontainer – ein Ärgernis?!?!

März 21, 2013
by FDP Remseck
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FDP Antrag Spielflächenplanung umgesetzt

Der FDP Fraktionsantrag wurde zum Haushalt im Februar 2012 (!!) gestellt. Nun ist das Thema einhellig durch den Rat und dafür danken wir der Verwaltung für die Vorlage, die so, wie wir es gewünscht haben, Betroffene zu Beteiligten machen will. Eltern, Kinder und Projektmitarbeiter werden sich die insgesamt 52 (!!) Plätze in Remseck ‚vorknöpfen’.

Altkleidercontainer – ein Ärgernis?!?!

Das Thema Altkleidersammlungen hat auch Remseck voll erfasst. Im Stadtgebiet stehen viele Container. Der Altkleidermarkt ist eine lukrative Angelegenheit, was an der Zunahme der Einsammelcontainer und Haussammlungen sichtbar ist. Teilweise ist es ein Wildwuchs, für das Stadtgebiet keine attraktive Sichtweise. Von Bürgern wurden wir angesprochen, die Tageszeitungen sind voll davon.

Die FDP Fraktion hat das Ordnungsamt der Stadt gefragt:
ob diese Container meldepflichtig sind?
ob die Verwaltung Aufstellplätze zuweist?
ob der Containeraufsteller eine Lizenz und Genehmigung benötigt?
ob die Containersammlungen von der Stadt überwacht werden?
ob an den Container ein „Einsammlerprofil“ angebracht sein muss (Fa., Adresse etc.)?
ob die mobilen Einsammler (Tüten/Eimer) eine Genehmigung benötigen?

Die FDP Fraktion erhielt folgende Antwort:

Altkleidercontainer auf öffentlichen Flächen stellen eine Sondernutzung dar, welche in  Remseck pauschal nur dem DRK in den Ortsteilen erlaubt ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung gewerblicher Art auf öffentlichen Flächen wird abgelehnt.

Stehen nun Container auf öffentlichen Flächen und es wird der Verwaltung zur Kenntnis gebracht, sammelt der Bauhof diese Container ein und verbringt sie zum Bauhof, wo sie gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr wieder ausgelöst werden können.

Werden solche Container auf privaten Grundstücken aufgestellt, ist die Verwaltung aus dem Spiel, weil privatrechtlich.

Eimer für Altkleidersammlungen können ebenso nicht abgelehnt werden, weil es dafür kein Sammlungsgesetz gibt. Daher ist dies auch nicht genehmigungspflichtig.

Mit liberalen Grüßen – Gustav Bohnert  – FDP Stadtrat

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