Mit dem Kinderförderungsgesetz aus dem Jahr 2008 hat die damalige Bundesregierung CDU/SPD beschlossen, dass ab dem 1. August 2013 bundesweit jedes Kind zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hat. Als politischer Richtwert galt eine Quote von 35 Prozent.
In dem neuen Gesetz ist auch folgenden zu lesen: Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden. Das Gesetz wurde u.a. auch vom damaligen Minister für Finanzen Peer Steinbrück unterschrieben. So ändern sich Meinungen!!!!
Der Wichtigkeit dieses Themas bewusst, besuchte die FDP-Kreistagsfraktion das Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung des Landratsamtes. Heiner Pfrommer, Leiter des Dezernat IV für Arbeit, Jugend und Soziales, Karl Thumberger, Leiter des Fachbereichs Jugendhilfe und Sabine Müller, Leiterin des Kompetenzzentrums stellten sich gerne unseren Fragen.
Im Juli 2012 übernahm das Landratsamt in einer schwierigen Situation die Betreuung der Tagespflegepersonen, stellte sich nicht nur der Aufgabe verlorenes Vertrauen auf Seiten der Tagesmütter und –väter wieder aufzubauen, sondern musste ein komplett neues Team auf die Beine stellen.
Die FDP-Kreistagsfraktion konnte sich in dem Gespräch überzeugen, dass das Kompetenzzentrum sehr gute Arbeit leistet. Die Mitarbeiterinnen sind sich auch bewusst, dass sie als Teil des Jugendamts bei einigen Tagesmüttern und –vätern durch vertrauensbildende Maßnahmen eventuelle Vorbehalte abbauen müssen. Dass dies immer besser gelingt und dass sie sich weiterhin engagiert der Aufgabe stellen, den Ausbau der Kindertagespflege weiter voranzubringen, wurde der Kreistagsfraktion versprochen.
Bei der Kreistagssitzung, am 26. April, musste der Kreistag darüber entscheiden, ob die Betreuung von Tagespflegepersonen beim Landratsamt für weitere 2 Jahre bleibt. Es gibt Überlegungen, diesen Bereich den freien Trägern zu überlassen, Für die FDP-Kreistagsfraktion plädierte ich in meiner Rede, dass wir ganz klar der Meinung sind, dass diese wichtige Aufgabe beim Landratsamt bleiben soll und muss. Es spricht vieles dafür, nicht nur, dass die Erteilung der Pflegeerlaubnis, sowie die Überwachung der Räumlichkeiten schon immer eine hoheitliche Aufgabe des Landratsamtes war.
Wir betrachten die Tageseltern auch aus dem pädagogischen Aspekt heraus als sehr bedeutsam, denn wo kann ein Kind so individuell betreut werden, wo erfährt ein Kind Familienleben – bei den Tageseltern, denn die Kindertagesstätten haben ganz klar den Auftrag, familienergänzend zu sein.
Ein wichtiges Anliegen ist uns auch die Partizipation der Eltern, die Eltern sollen und wollen aussuchen, wo sie ihr Kind betreuen lassen: in Kindertagesstätten oder bei Tageseltern. Damit die Eltern diese Entscheidung treffen können, ist es wichtig, dass es genügend Auswahlangebote gibt.
Mit liberalen Grüßen – Erika Schellmann – FDP Kreisrätin