Seit Januar 2012 ist die FDP Fraktion in Sachen Windkraft in Remseck aktiv. Wir hatten eine Untersuchung möglicher Standorte auf der Gemarkung beantragt, denn der Windkrafterlass des Landes schreibt vor, dass jede Kommune ein „kommunales Konzentrationsgebiet für Windkraft“ auf ihrer Gemarkung ausweisen soll. Ist so eine Zone ausgewiesen, ist der Rest der Gemarkung für Windräder tabu. Hintergrund: Im Baugesetzbuch (BauGB) § 35 Abs. 3 Satz 3 ist die Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich geregelt. Diese ist nur aufgehoben, wenn im Regionalplan und/oder Flächenutzungsplan Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen sind. Wenn eine Kommune keinen Windkraftstandort in ihrem Flächennutzungsplan als Sondergebiet ausgewiesen hat, sind solche Anlagen automatisch im Außenbereich privilegiert. D.h. eine Errichtung auf Remsecks Gemarkung kann dann nicht mehr sinnvoll gesteuert werden. Fälle von unerwünschten Bauten im Außenbereich, die aber wegen einer Privilegierung nach BauGB § 35 nicht verhindert werden konnten, haben wir in den vergangenen Jahren in Remseck schon gehabt.
Als die Verwaltung im Juli 2012 die Untersuchung der Remsecker Windkraftstandorte vorlegte, war das Ergebnis sehr simpel: Die wenigen geeigneten Standorte auf der Gemarkung fallen wegen Lage im regionalen Grünzug oder im Landschaftsschutzgebiet weg. Im Gegensatz zu Remseck hatten unsere Nachbarkommunen ihre Untersuchungen in enger Zusammenarbeit mit dem Verband Region Stuttgart und nicht im Alleingang vorgenommen, da es nur dem Verband möglich ist Windkraftstandorte in Grünzügen und Landschaftsschutzgebieten auszuweisen. Die FDP hat daher die Prüfung der Remsecker Untersuchung durch den Verband Region Stuttgart beantragt, was im Rat auch beschlossen wurde. Auf Nachfrage im Rat hat die Verwaltung nun ein Jahr später erklärt, dass – wohl schon vor Längerem – eine Stellungnahme des Verbandes eingegangen sei, in der die Remsecker Untersuchung gebilligt wurde. Für uns heißt dies, dass die Remsecker Verwaltung sich nicht aktiv um eine Ausweisung eines Windkraftstandortes beim Verband bemüht hat, sondern auch hier ihre Politik „keine Windkraft in Remseck“ fortgesetzt hat.
Dieses Vorgehen kann Remseck nun auf die Füße fallen: Mit Datum vom 4.7. hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des in Remseck sattsam bekannten Ministers Herrmann nun erklärt, die Aufstellung von einzelnen Windkraftanlagen generell auch in Grünzügen zulassen zu wollen. Wenn dies so kommt, fällt uns die Remsecker Politik der Nicht-Ausweisung von Windkraftgebieten auf die Füße, denn Windkraftanlagen wären dann auf der ganzen Gemarkung nach BauGB § 35 privilegiert. Genau das wollte die FDP durch eine Ausweisung eines Windkraftgebietes verhindern.
Sand in die Augen – statt Maßnahmen gegen Lärm
oder: Viel Wind um Nichts
Mit dem neuen Lärmschutzvorstoß der Landesregierung ist das so eine Sache. Es ist blanker Hohn, in Remseck den Verkehr in der Mitte festzementieren zu wollen und in Sonntagsreden sich aus dem Schaufenster zu hängen und von Lärmschutz zu reden. Diese weitere Augenwischerei und Umerziehungsmethode verfängt nicht. Die Landesregierung sucht 1-2 Modellkommunen. Am besten fragt die Landesregierung bei den Anwohnern in der Remstalstraße einmal nach.