Jugendbeteiligung in Remseck
Im Januar 2011 beantragte die FDP Fraktion, Jugendliche in den Ausschuss für Jugend und Soziales als sachkundige Einwohner zuzulassen, um ihre Teilhabe an der politischen Gestaltung und Entscheidung zu ermöglichen. Damals begründeten wir den Vorstoß u.a. damit, dass „diese Jugendpartizipationsform ein kontinuierliches Angebot an die Remsecker Jugendlichen sein soll (…). Außerdem sind die Jugendvertreter von vorneherein in den politischen Prozess eingebunden, so dass „das Machbare“ leichter gefunden werden kann. (…) (und) Organisation der Urwahl und lose Betreuung durch das Jugendreferat und die Einrichtung einer Jugendvertreterplattform im Internet.“
Die Verwaltung sagte uns 2011 zu, sich mit der Jugendbeteiligung zu beschäftigen und ein eigenes Konzept vorzulegen. Auf „Jugendliche als sachkundige Einwohner“ wollte sie sich nicht gleich einlassen. Vor wenigen Monaten waren in ganz Remseck nun Plakate zu sehen, die zur „Jugendbeteiligung in Remseck“ aufriefen. Und vor Kurzem hat der Gemeinderat Gelder freigegeben für die Aktion „Jugend BeWegt“. Die FDP Remseck freut sich, dass Remeck nach Antragstellung in das Programm „Jugend BeWegt“, gefördert von der Jugendstiftung Baden-Württemberg sowie des Landesjugendrings aufgenommen wurde. Ziel ist es „ein System zu entwickeln, das die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gewährleistet und über einen Gemeinderatsbeschluss nachhaltig verankert.“ So hat sich die Stadt immerhin in der von uns gewünschten Richtung auf den Weg gemacht.
Bebauungsplan Gewerbegebiet am Neckar
Letzte Woche passierte der Bebauungsplan Gewerbegebiet am Neckar den AUT. Wir begrüßen, dass es jetzt einen statt fünf Bebauungspläne für dieses Areal gibt. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass mit dem Bebauungsplan das letzte Wort zum Thema Verkehrsführung im Gewerbegebiet noch nicht gesagt ist. Das Verkehrskonzept wird extra geregelt. Nachdem die FDP in der Vergangenheit die Detaildichte von Bebauungsplänen in Gewerbegebieten kritisiert hatte, weil das den viel unterschiedlicheren Nutzungen von Gebäuden in Gewerbegebieten als in Wohngebieten nicht gerecht wird, ist der neue Bebauungsplan erfreulich frei: Die wesentliche Einschränkung ist die Gebäudehöhe, Vorgaben über Dachformen finden sich nicht. Auch enthält der Bebauungsplan keine Vorgaben mehr über die Fassadenbegrünung mit „autochthonem süddeutschen Pflanzgut“ wie im Schießtal. Glyzine und Clematis sind erlaubt!
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Mit liberalen Grüßen – Gustav Bohnert – FDP Vorstandsmitglied