Im Januar 2015 beantragte die FDP Fraktion anlässlich der Haushaltsdebatte einen Bürgerentscheid zum Thema Westrandbrücke, weil die Verwaltung damals 100.000 Euro für die Vorplanung in den Haushalt einstellte. Wie bekannt, wurde der Antrag nicht abgestimmt, weil der Erste Bürgermeister damals den OB „beriet“ und man zum Ergebnis kam, dass der OB einem solchen abgestimmten Antrag widersprechen müsste. Damals war die Verwaltung der Meinung, dass es sich bei der Maßnahme um eine Landesangelegenheit handle und der Antrag daher unzulässig sei. Ende April 2015 beantragte die FDP Fraktion, dass die Verwaltung erklären sollte, wieso sie das Thema „100.000 Euro“ nicht bürgerentscheidsfähig sieht? Darauf hin hat die Verwaltung das Regierungspräsidium eingeschaltet und siehe da, am 01.09.2015 gab es eine Antwort. Die Rechtsaufsichtsbehörde sah beide FDP Fraktionsanträge als zulässig an, da es sich um eine Angelegenheit der Kommune handle. Diese Antwort wurde intern im Dezember 2015 bekannt gegeben. Der OB wies darauf hin, dass er verpflichtete sei, da die Anträge nun als zulässig galten, das Thema in einer der nächsten Gemeinderatssitzung aufzurufen. So geschehen am 26.01.2016.
Die FDP Fraktion will mit dem Bürgerentscheid den Einwohnern die Chance geben, zu entscheiden, eine Westrandbrücke zu erhalten und ggf. keine Nord-Ost-Umfahrung (Also als Preis ggf. keine Nord-Ostumfahrung Stuttgart und dafür für immer den Verkehr in Remsecks Mitte).
Das Regierungspräsidium teilte mit, dass zunächst sofort darüber abgestimmt werden könnte, einen Bürgerentscheid durchzuführen, auch wenn der genaue Zeitpunkt sowie die genaue Fragestellung erst später festgelegt werden. Die FDP Fraktion verzichtete auf die sofortige Abstimmung zum Bürgerentscheid mit Termin und Fragestellung und ist bereit, zunächst die Vorplanung abzuwarten.
Die Verwaltung legte dann für die Sitzung des Gemeinderates am 26.01.2016 eine Vorlage vor, welche als Beschlussantrag beinhaltete, darüber abzustimmen, dass man später (nach Vorlage der Vorplanung) abstimme, ob man einen Bürgerentscheid durchführe.
Die FDP Fraktion stellte einen Änderungsantrag, den Beschlussantrag dahingehend abzuändern, dass der Gemeinderat dem Verfahren eines Bürgerentscheids nach Vorliegen der Vorplanung zustimmt. Konkret: Die FDP Fraktion beantragte, später einen Bürgerentscheid durchzuführen, dies aber jetzt schon zuzusichern. Das war die Kompromisssituation zur sofortigen Abstimmung über einen Bürgerentscheid. Das Ergebnis der Abstimmung: der FDP Fraktionsantrag wurde mit 4 Ja Stimmen, 20 Nein Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt, der Verwaltungsantrag mit 22 Ja Stimmen und 3 Nein Stimmen (FDP Fraktion) angenommen.
Die ausgestreckte Hand der FDP Fraktion wurde leider nicht ergriffen. Die FDP Fraktion wird nach Vorliegen der Vorplanung, wenn der Gemeinderat keinen Bürgerentscheid beschließt, über ein Bürgerbegehren den Bürgerentscheid herbeiführen.
/www.fdp-remseck.de/www.facebook.com/fdpremseck
Mit liberalen Grüßen für die Freien Demokraten Remseck
Gustav Bohnert – FDP-Fraktionsvorsitzender