Dagegen, dafür, dagegen, dafür…die Stimmen sind unterschiedlich. Auch im FDP Stadtverband sowie der FDP Fraktion wird das Thema mit für und wider diskutiert.
Der sogenannte „Neckarstrand“ am Zusammenfluss von Rems und Neckar sowie ein Teilabschnitt der Rems und des Neckars flussabwärts sind seit letzten Freitag mit einem „Badeverbot“ belegt.
Klar, bei hochsommerlichen Temperaturen wollen viele gerne ins kühle Nass. Corona-Badebedingungen mit Kontingentierung und Registrierungen in Freibädern und auch gesperrte Seen (wegen Überfüllung) und Nichteinhaltung der Corona-Regeln führten dazu, dass sich der Remsecker Sandstrand als eintrittsfreie, kostenlose und auflagenfreie Zone mit Wasserzugang weit über Remseck hinaus als (Geheim-)Tipp einen Namen gemacht hat. Wer sich das Treiben vor Ort angeschaut hat, musste den Eindruck eines „Badehotspots“ gewinnen. Und in den umliegenden Wohngebieten waren die eh schon knappen öffentlichen Parkplätze völlig belegt.
Foto: FDP Remseck
Fakt: Per Definition ist der Neckarstrand kein Naturbad und auch keine offizielle Badestelle. Jedoch: vom Neckarstrand hat man einen leichten Zugang zum Wasser. Teilweise befanden sich gleichzeitig mehr als 10 schwimmende und flußquerende Personen im Wasser. Lassen wir einmal am Strand die Frage nach dem Einhalten der Abstandsregeln wegen Corona beiseite: wer haftet bei einem Bade-/Schwimmunfall? Das ist gar nicht so einfach zu beantworten – und kann dann auch an der Stadt oder dem Oberbürgermeister hängen bleiben. Thema: Verkehrssicherungspflicht.
Oberbürgermeister Schönberger hat mittels Allgemeinverfügung (die sofort für eine gewissen Zeitdauer umgesetzt werden kann) nun das Baden an genannten Stellen verboten. Der Gemeinderat wird in der nächsten Sitzung über Badeverbot/Regelungen beraten und ggf. die Polizeiverordnung ändern.
Die FDP Fraktion befürwortet die getroffene Regelung durch den Oberbürgermeister auf Basis „bestehender Gefahren und haftungsrechtlicher Konsequenzen“ und erhofft sich bis zur Gemeinderatssitzung klare Aussagen zu einer bereits vor dem Badeverboterlass von der FDP Fraktion gestellten Anfrage: „… falls es an der „nichtoffiziellen“ Badestelle, die in städtischer Verantwortung ja trotzdem öffentlich zugänglich (…) ist, zu einem Versicherungsfall (Wasserunfall) kommt, wer haftet dann? Hat die Stadt Remseck diesbezüglich Klärung mit dem Versicherungsträger geschaffen bzw. hat der Versicherungsträger die Situation vor Ort (Location) für den Fall eines Versicherungsfalls geprüft und bewertet?“ Im Lichte dieser Informationen kann dann eine langfristig geltende Entscheidung getroffen werden.
Wir wünschen allen Remseckerinnen und Remseckern weiter schöne und entspannte Sommertage und vor allem: Bleiben Sie gesund!
Mit freidemokratischen Grüßen für die Freien Demokraten Remseck
Gustav Bohnert für FDP Stadtverband + FDP Fraktion