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Was passiert eigentlich…

August 30, 2020
by FDP Remseck
0 Comment

… wenn beim Bürgerentscheid am 15.11.2020 kein gesetzlich vorgeschriebenes Quorum (mind. 20%) zustande kommt? Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg sagt dazu: „Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden.“ 20% sind in Remseck ca. 4000 Stimmen.

Quelle Bild: FDP Remseck/GO BW

Was aber, wenn die Mehrheit beim Bürgerentscheid das Quorum nicht erreicht, also keine 20% bzw. keine ca. 4000 Stimmen? Dann liegt die Entscheidung wieder beim Gemeinderat.

Positioniert hat sich mit Blick auf das erforderliche Quorum bereits die FDP Fraktion. Am 27.Mai 2020 haben wir während der Sondersitzung des Gemeinderates bereits verlautbart:  „Wir wissen, dass sich einzelne Ratsmitglieder schwer tun mit einer solchen Bürgerbeteiligung in Form eines  Bürgerentscheids – die ja inzwischen auch dem Ministerpräsidenten eher suspekt ist – aber wir erhoffen uns dann eine Befriedung der Situation. Deshalb wäre es für die FDP Fraktion auch wichtig, wenn der Rat vorher signalisieren würde: Sollte das erforderliche Quorum nicht zustande kommen, respektiert das Gremium doch die Mehrheitsentscheidung.“

Die FDP Fraktion findet, dass dies für die abstimmungsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner schon wichtig wäre, zu wissen, wie sich die Ratsmitglieder im Falle des Verfehlens des Quorums entscheiden. Akzeptieren Sie trotzdem die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und verfahren danach? Bisher haben sich die anderen Fraktionen (nur deren Mitglieder entscheiden im Gemeinderat zusammen mit dem Oberbürgermeister) dazu nicht geäußert.

Christoph 51 erregt die Gemüter
Da sage mal einer, es gäbe keine Sommerlochthemen. Neben dem Badeverbot am Neckarstrand erscheint das Thema Nachtflugzulassung für Christoph 51 auf der Agenda. Von Seiten des Zweckverbandes Pattonville wurde den Ratsmitgliedern am 21.08.2020 die Stellungnahme des Zweckverbandes vom 17.08.2020 an das baden-württembergische Ministerium für Inneres, Digitales und Migration übermittelt. Im Schreiben heißt es u.a.: „Wir möchten daher bereits jetzt, im Vorfeld der Beteiligung (betroffener Kommunen im Genehmigungsprozess) deutlich machen, dass wir eine Ausweitung der Betriebserlaubnis für Nachtflüge nicht befürworten.“ Der Gemeinderat war in diese Stellungnahme, unterschrieben von der Verbandsvorsitzenden, der Kornwestheimer Oberbürgermeisterin Ursula Keck und dem stv. Verbandsvorsitzenden, dem Remsecker Oberbürgermeister Dirk Schönberger, nicht eingebunden.

Wir wünschen allen Remseckerinnen und Remseckern weiter schöne und entspannte Sommertage und vor allem: Bleiben Sie gesund!

Mit freidemokratischen Grüßen für die Freien Demokraten Remseck
Gustav Bohnert für FDP Stadtverband + FDP Fraktion

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Kai Buschmann, 07146-871896
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