Vor der Sommerpause hat der Verband Region Stuttgart alle Städte und Gemeinden in der Region angeschrieben und Karten zugestellt, wo der Verband auf der Gemarkung Potenzialflächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPV) sieht. Auch Remseck wurde aufgefordert hierzu Stellung zu nehmen. Ende September hat der Gemeinderat die Stellungnahme verabschiedet: Die Remsecker Verwaltung hat sauber aufgelistet, wo die Vorstellungen des Verbandes mit den Siedlungsentwicklungsplänen der Stadt kollidieren, sich aber nicht verweigert wie andere Gemeinden, sondern Alternativen aufgezeigt und letztlich ca. 15 mögliche Flächen im Anschluss an bestehende Siedlungen aber außerhalb der regionalen Grünzüge zwischen den Stadtteilen gemeldet. Das ist in Ordnung, denn damit ist im Moment noch nichts festgelegt. Aber der ganze Rahmen des Entscheidungsprozesses ist noch im Fluss. Einiges muss beachtet werden:
- Die Abfrage des Verbandes wurde in der Erwartung durchgeführt, dass jeder Regionalverband aufgrund landesgesetzlicher Regelungen 2 Prozent seiner Fläche für regenerative Energien ausweisen muss (wahlweise FFPV oder Windkraft). Inzwischen hat der Bund aber festgelegt, dass jeder Verband 1,8 Prozent seiner Fläche allein für Windkraft ausweisen muss. Da Bundesrecht Landesrecht schlägt, hat sich der Schwerpunkt bei den regenerativen Energien inzwischen auf Windkraft verlagert. Windkraft ist in Remseck kein Thema, da es auf unserer Gemarkung keinen Standort mit genügender „Winddichtigkeit“ gibt. FFPV kann daher allein Remsecks Beitrag zur Energieversorgung sein, gleichwohl ist der rechtliche Druck zur Ausweisung solcher Flächen wohl niedriger als erwartet.
- Der Verband will FFPV nur im siedlungsnahen Bereich zulassen und nicht im Freiraum. Das hat die FDP in der Regionalversammlung heftig kritisiert. Es ist nicht logisch, Windkraftanlagen, die größer sind als der Fernsehturm, im Freiraum zuzulassen und FFPV, die z.B. in Bodenmulden recht unauffällig angelegt werden kann, zu verbieten. Interessanterweise sieht das das Land jetzt wohl auch so. Im Landtag wurde jetzt eine Änderung des Landesplanungsgesetzes eingebracht, nach dem FFPV auch in Grünzügen erlaubt werden soll.
- Die Aktivitäten des Landes müssen genau beobachtet werden, denn im Moment kann FFPV im Außenbereich nur errichtet werden mit einem Bebauungsplan, d.h. Remseck hat es zurzeit vollkommen in der Hand, welche Flächen entwickelt werden und welche nicht. Es gibt aber auch auf Landesebene Bestrebungen, diese Flächen mit einem „Planungsgebot“ zu versehen. Dann würde die Stadt alle Gestaltungsmöglichkeiten verlieren und wir ständen vor einer ganz anderen Situation.
- Die FDP hat im Gemeinderat die Eigentümerfrage der Potenzialflächen ins Zentrum ihrer Argumentation gestellt: Wenn Landwirte beschließen, auch Energiewirte zu werden und auf ihren Flächen FFPV aufstellen, ist das eine zu akzeptierende Entscheidung. Wenn die Flächenbesitzer aber Nicht-Landwirte sind, die ihre Flächen bisher an Landwirte verpachtet haben, nun Energiewirte werden und ihre Flächen der Landwirtschaft entziehen, führt das zu einem Interessenkonflikt mit der Landwirtschaft. Wir haben daher dafür geworben, die Eigentümerfrage beim Suchlauf nach den Potenzialflächen gleich zu berücksichtigen. Das hat die Verwaltung bisher mit dem Hinweis abgelehnt, dass sich Eigentumsverhältnisse ständig ändern könnten. Da wir inzwischen in Erfahrung gebracht haben, dass viele andere Kommunen in der Region ihre Flächenmeldung abweichend von Remseck sogar nach dem Hauptkriterium „Eigentumsverhältnisse“ gemacht haben, lagen wir da wohl richtig und werden am Ball bleiben. Größere Flächen in der Hand eines (!) landwirtschaftlichen Eigentümers haben natürlich die besten Umsetzungschancen.
Bild: FDP Remseck:FFPV hier in Süditalien: Schon aus geringer Entfernung bei kluger Anordnung kaum noch zu erkennen
Einwohnertreff / Offene Fraktionssitzung
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Besprochen und diskutiert werden die Themen der öffentlichen Gemeinderatssitzung sowie weitere interessierende politische Themen.
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Für die FDP Remseck – Fraktion und Stadtverband
Kai Buschmann