Manchmal nutzt abwarten nichts. So geschehen bei der Bürgerhalle Hochberg. Der FDP Vorstoß aus 2022, Geld aus 2025 vorzuziehen und die Halle gründlich bautechnisch zu untersuchen, wurde ja bekanntlich von den anderen Fraktionen inkl. Verwaltung nicht unterstützt. Nun hat der neuerliche Wassereinbruch an der Decke dazu geführt, dass die Verwaltung eine Fachfirma zur Abdichtung des Daches engagierte. Ebenso sollen die Wasserränder in der Halle überstrichen werden. Auf FDP Fraktionsnachfrage wurde von der Verwaltung attestiert, dass die Aufhängvorrichtungen in der Halle für Decke sicherheitsgeprüft wurden und keine Absturzgefahr von Deckenteilen möglich ist. Die FDP Fraktion hofft, dass nach Vorlage der Hallenkonzeption für Remseck auch der Weg der Bürgerhalle Hochberg geklärt werden kann.
Bild: nn (Fotograf FDP Fraktion bekannt)
Rückblick: Sperrung Ortsdurchfahrt Hochberg / Einseitige Brückensperrung
Trotz aller Unkenrufe verlief die halbseitige Sperrung der Hochberger Brücke zu vorbereitenden Arbeiten für die Brückenerneuerung recht problemlos. Der Verkehr war kaum oder gar nicht beeinträchtigt.
Dagegen war die Sperrung der Hauptstraße in Hochberg (trotz geöffneter Küferstraße) wegen Glasfaserverlegearbeiten eine schwere Belastung für die Mitte und ein Vorgeschmack aufkommende Entscheidungen, die wohl abgewogen werden sollten. Rückstau von allen Seiten, ordentliche Verzögerungen, von unnötigen Emissionen abgesehen. Jeder, der die Durchfahrt durch Hochberg wesentlich erschweren will, sollte das wissen.
Grundsteuerreform
Mehrfach schon wurde die FDP Fraktion angefragt bzw. kontaktet, wie die Stadt zum Thema „Grundsteuer B“ umzugehen gedenkt. Richtig ist, dass die kommunalen Spitzenverbände gefordert und die Bundes- und Landespolitik zugesagt haben, dass die Steuer aufkommensneutral erhoben werden soll. Durch die Länderöffnungsklausel hat sich die baden-württembergische grün/schwarze Landesregierung für das Bodenwertmodell entschieden. Über den Hebesatz entscheiden letztlich die Kommunen.
Auf der Internetseite des Finanzministeriums steht: „Das neue Modell ist einfach, transparent und recht unbürokratisch.“
Spannend wird es jedoch dann, wenn ab 2025 die Grundstücksgröße der Maßstab der Berechnung ist und eine Kommune unterschiedliche Bodenrichtwertzonen hat. Liegt z.B. ein Haus auf einem Grundstück mit 500m² und der Bodenrichtwert liegt bei 800 Euro/m² (wie es in Remseck vorkommen kann), so errechnet sich daraus ein Grundsteuerwert von 400.000 Euro. Dieser Grundsteuerwert wird bei einem überwiegend zu Wohnzwecken benutzten Grundstück mit einer um 30% reduzierten Grundmesszahl (1,3%o -30% = 0,91 %o) multipliziert und ergibt den Steuermessbetrag: Also: 400.000 Euro x 0,91%o = 364 Euro. Dieser Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Kommune (In Remseck wären das aktuell 480 Prozentpunkte) multipliziert. Ergibt einen Grundsteuerbetrag von 364 Euro x 480% Hebesatz = 1.742,20 Euro.
Die FDP Fraktion Remseck wird sich in ihrer Entscheidung an der Aufkommensneutralität orientieren. Aktuell geht es dabei um ca. 4,2-4,3 Mio. Euro im Remsecker Stadtsäckel – wohlwissend, dass es Haushalte geben wird, die nach dieser Berechnungsvorgabe des Landes mehr zu zahlen haben und solche, die weniger zu zahlen haben als bisher. Gegen das Landesgrundsteuergesetz gibt es bereits Musterklagen. Die erste Musterklage wird unter dem Aktenzeichen 8 K 2368/22 geführt.
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Mit freidemokratischen Grüßen
Gustav Bohnert
für die FDP Fraktion / FDP Stadtverband