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XXL-Landtag verhindern

April 23, 2023
by FDP Remseck
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir laden Sie ganz herzlich ein, das FDP Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ zur Begrenzung der Größe des Landtags hier zu unterstützen. (Quellenangabe: Alle Bilder und Formulare FDP Baden-Württemberg)

Nachstehend stellen wir Ihnen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zum Volksbegehren zur Verfügung.

1.-Hinweise-zur-Unterschriftensammlung-KV-LB

2.-Fakten-fuer-Interessenten

3.-Unterschriftenliste-KV-LB

4.-Gesetzentwurf

5.-Datenschutzhinweise

Was schlägt die FDP vor?

Der Vorschlag ist, aus den 70 Landtagswahlkreisen nur noch 38 Wahlkreise zu machen. Es soll 1:1 die Struktur der aktuellen Bundestagswahlkreise übernommen werden. Das bedeutet, künftig gibt es statt 70 Direktmandaten nur noch 38 Direktmandate, die Sollgröße des Landtags bleibt aber unverändert bei 120.

Warum schlägt die FDP das vor?

Durch Überhangmandate, die entstehen, wenn von einer Partei mehr Direktmandate (Erststimme) errungen werden, als ihr nach der Stimmverteilung eigentlich im Landtag zustünden, vergrößert sich der Landtag, weil bei allen anderen Parteien Ausgleichsmandate entstehen, um das Wahlergebnis (Zweitstimme) auch in der Sitzanzahl widerzuspiegeln.

Aktuell hat der Landtag 34 Abgeordnete „zu viel“. Das liegt daran, dass die Grünen 58 Direktmandate gewonnen haben, was fast der Hälfte der Sollgröße entspricht, aber insgesamt nur 32,6 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnten. Deshalb musste bei allen anderen Parteien so lange aufgefüllt werden, bis das Kräfteverhältnis dem Wahlergebnis entsprach. Reduziert man nun die Direktmandate auf 38 und verteilt 82 Mandate über Landeslisten, wie es die FDP vorschlägt, ist das Risiko von Überhangmandaten sehr, sehr klein. So erreicht man, dass der Landtag nicht weiter aufgebläht und auf seine Sollgröße rückgeführt wird.

Was passiert, wenn man das nicht macht?

Das Wahlrecht wurde jüngst so gefasst, dass es auch bei der Landtagswahl in Zukunft eine Erst- und eine Zweitstimme gibt. Damit kommt ein weiterer Faktor hinzu, der das Parlament aufblähen kann, das Stimmensplitting. Durch die Möglichkeit, Erst- und Zweitstimme an einen Bewerber einer Partei und an eine Liste einer anderen Partei vergeben zu können, erhöht sich das Risiko einer unverhältnismäßigen Aufblähung noch weiter.

Würde die Bevölkerung bei der nächsten Landtagswahl genauso wählen, wie bei der Bundestagswahl 2021, würde der Landtag gemäß einer Berechnung des Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Behnke statt der Sollgröße von 120 bei 216 Abgeordneten liegen und einen dreistelligen Millionenbetrag zusätzlich kosten.

Der Vorschlag der FDP „XXL-Landtag verhindern“ würde die Sollgröße von 120 aber einhalten.

Leidet darunter die Bürgernähe?

Nein. Wo vorher 120 Abgeordnete das ganze Land repräsentieren sollten, werden auch weiterhin 120 Abgeordnete das ganze Land repräsentieren. Auch bei 38 Wahlkreisen wohnen die Abgeordneten schön verteilt im Landesgebiet, unterhalten dort ihre Wahlkreisbüros und kümmern sich um die Anliegen der Menschen vor Ort.

Warum wehren sich Grüne, CDU und SPD dann so gegen diesen Vorschlag?

Der FDP-Vorschlag „XXL-Landtag verhindern“ schließt ein Anwachsen über 120 nahezu komplett aus. Das bedeutet, 34 der jetzigen Abgeordneten verlieren ihren Platz im Landtag. Dann müssten sich viele Abgeordnete der Herausforderung stellen, um einen Wahlkreis kämpfen zu müssen, vielleicht sogar gegen einen Abgeordnetenkollegen. Es geht also um persönliche Motive der jetzigen Abgeordneten.

Das trifft auch die Abgeordneten der FDP. Von den 18 FDP-Abgeordneten wären zehn direkt von Wahlkreiszusammenlegungen betroffen, darunter ein Großteil des Fraktionsvorstands. Die FDP-Abgeordneten sind aber der Meinung, dass Politik glaubwürdig sein muss. Es darf nach Überzeugung der liberalen Abgeordneten nicht sein, dass angesichts aller gegenwärtigen Krisen die Bevölkerung aufgerufen wird, zu sparen, die Parlamente aber immer fetter werden. Deshalb stellt jeder FDP-Abgeordnete seine eigenen, persönlichen Interessen hinter das Gemeinwohl zurück und nimmt einen möglichen eigenen Mandatsverlust in Kauf. Dazu sind die Abgeordneten von Grünen, CDU und SPD nicht bereit.

Das spart Kosten, aber wird damit nicht an der Demokratie gespart?

Nein. Die Wahlpräferenzen der Bürgerschaft wären weiterhin genauso im Parlament abgebildet, wie bei mehr Abgeordneten auch. Mehr Abgeordnete bedeuten eben nicht mehr Demokratie. Ganz im Gegenteil wäre von vornherein eine rasche Handlungsfähigkeit des neu gewählten Landtags sichergestellt. Bei einem weiteren Anwachsen des Landtags müssten bspw. neue Räumlichkeiten besorgt, zusätzliche Mitarbeiter eingestellt und ggf. der Plenarsaal umgebaut werden, was die Handlungsfähigkeit des Parlaments eher einschränken würde.

Worin unterscheidet sich der Entwurf zum von der Ampel beschlossenen Wahlrecht für den Bundestag?

Für die Parlamentsaufblähung ursächlich ist das Missverhältnis zwischen gewonnenen Direktmandaten und tatsächlichem Stimmenanteil im Verhältnis zu den anderen Parteien. Man muss also diese Überhangmandate vermeiden, wenn man bei einem Zweistimmenwahlrecht vermeiden will, dass sich die Parlamente aufblähen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Die Ampel hat die Möglichkeit gewählt nur so viele Direktmandate zu vergeben, wie durch die Anzahl der Zweitstimmen gedeckt sind. Das bedeutet, ein Direktmandatssieger, der aber nur 18,5 Prozent der Erststimmen auf sich vereinigen konnte, zieht unter Umständen nicht in den Bundestag ein. Die schlechtesten Wahlkreissieger werden so lange weggekappt, bis die Sitzverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Der FDP-Vorschlag im Land hingegen wählt den Weg, die grundsätzliche Anzahl an Direktmandaten so zu verringern, dass es unwahrscheinlich wird, dass überhaupt Überhangmandate entstehen. Beide Herangehensweisen führen dazu, eine Aufblähung zu vermeiden.

Bitte beachten Sie: Es gelten nur in Papierform auf der Unterschriftenliste eingereichte Unterstützungen und Unterschriften. Danke.

Ihre „wir-tun-was-FDP Remseck“

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