Bestürzung und Empörung als rhetorische Stilmittel, vor allem mit „moralischem Impetus“ vorgetragen, werden heutzutage gerne genutzt, um seinem Gegenüber, auch seinem politischen Gegenüber, ein schlechtes Gewissen einzureden und sich selbst mit dem Heiligenschein des Allwissens zu umgeben.
Wenn man sich dann noch der Scheinheiligkeit hingibt, (und Beweise anführt), dass man ja eigentlich für Baugebiete, aber in diesem speziellen Fall dann doch gegen das potentielle Baugebiet „Bubelsäcker“ ist, andere Personen als „vollendete Tatsachenherstellende“ brandmarkt (dabei die Verwaltung nennt, den kompletten restlichen Gemeinderat außen vorlässt – der nämlich dem weiteren Prozess dieses potentiellen Wohnbaugebietes zugestimmt hat), dann sieht man, dass dieses Thema durchaus geeignet ist, politische Vorgehensweisen aufzuzeigen, die mit Sachlichkeit nur schwer beschrieben werden können.
Auch wenn in einer weiteren Veröffentlichung „nicht nur“ die Wechselkröte (Lurch des Jahres 2022) als Begründung angeführt wurde, trotzdem darauf einen gesonderten Blick. Denn die „Wechselkröte“ war der erste „Aufreger“, den interessierte Personen und die Grünen öffentlich anführten. Im Nachgang – nachdem die Wechselkrötenvorgehensweise durchaus kritisch gesehen wurde – wurde die Wechselkröte zu einem von mehreren Themen abgestuft, die gegen ein Wohngebiet an dieser Stelle sprechen sollen. Da war die Kröte im wahrsten Sinn des Wortes schon in den Brunnen gefallen.
Grafik-Quelle Stadt Remseck: Vorlage 191/2022
Dass das Zeigen einer Wechselkröte Anfang Mai 2023 in Hochdorf im Rahmen einer von den Grünen durchgeführten Führung einer besonderen Genehmigung des Regierungspräsidiums bedurfte, ist eine Sache. Dort heißt es: „Die artenschutzrechtliche Ausnahme für Fang, Entnahme und Haltung von Wechselkröten, Erdkröten, Grasfröschen, Feuersalamandern und Bergmolchen für Bildungszwecke in Ludwigsburg und Remseck mit anschließender Wiederaussetzung an der Entnahmestelle wird erteilt.“ Weiter heißt es: „Die Ausnahme gilt nur für Bildungszwecke im Rahmen von Bildvorträgen in Ludwigsburg sowie einer Führung in Remseck und nur bzgl. Wechselkröten, Erdkröten, Grasfröschen, Feuersalamandern und Bergmolchen.“
Man darf also mit Sondergenehmigung seltene geschützte Tiere fangen, sie zu Hause bis zu 5 Tagen artgerecht beherbergen, um sie (z.B.) bei einer politischen Veranstaltung mitzuführen und unter der Rubrik „erforderlich für Forschung und Lehre“ zu zeigen? Respekt! Ob das Regierungspräsidium die wahren Hintergründe der Genehmigungserfragung in Hochdorf kannte?
Die andere Sache: Die FDP Fraktion Remseck fragt sich, was wohl gewesen wäre, wenn andere Gruppierungen oder Personen eine geschützte und seltene Tierart zum „Herumzeigen“ aus ihrem Lebensraum entnommen hätten? Um politisch etwas zu verhindern? Aber bei dieser Veranstaltung sollte wohl der Zweck „Bildung“ die Mittel heiligen.
Die FDP Fraktion hat von Anfang an der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens „Bubelsäcker“ zugestimmt und dabei immer darauf hingewiesen, dass letztlich Fachgutachten entscheiden, was möglich ist oder nicht. So am 29.11.2022: „Die FDP Fraktion steht für eine ergebnisoffene Prüfung, an deren Ende im Lichte der dann bekannten Fakten eine Entscheidung fallen kann“. Dazu stehen wir noch heute. (Weitere Infos können gerne unter Email erfragt werden.
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Mit freidemokratischen Grüßen
Gustav Bohnert
für die FDP Fraktion / FDP Stadtverband