Was so trocken daherkommt wie die Überschrift ist nichts anderes als eine Vorlage zur Gebührenanpassung im Bereich Kita, Kernzeit und Hort sowie den Ferienbetreuungen und dem Mittagessen. Da während der Coronazeit die stark gestiegenen Kosten nicht komplett in Gebühren weitergegeben wurden, schlugen die Vertreter des Städtetags, des Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent als Empfehlung (Landesrichtsatz) für das KITA Jahr 2023/2024 vor.
Das Bild (FDP made) zeigt exemplarisch für die städtischen Kindertagesbetreuungseinrichtungen die KITA „Waldallee“ in Hochberg.
Bereits mit den zugeflossenen Mitteln des Bundes aus dem „Gute KITA Gesetz“ aus 2019 hat sich das Land Baden-Württemberg entschlossen, die Betreuungsqualität zu verbessern (anstatt z.B. Elternbeiträge zu senken.) Mit dem „Gute Kita Gesetz“ 2023 in der Fortschreibung ist es ebenso. Das bedeutet, in Baden-Württemberg werden die Bundesmittel in erster Linie in die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Kräfte, zur Stärkung der Kita-Leitungen sowie zur Förderung der sprachlichen Bildung eingesetzt. Daneben haben die Tarifpartner für das pädagogische Personal Gehaltserhöhungen von mehr als 10% vereinbart. Nicht umsonst setzt das Land auf die Gewinnung von Fachkräften, fehlen doch alleine in Baden-Württemberg 1.000e. Auch in Remseck fehlt pädagogisches Personal, Remseck kann sich dem Trend nicht entziehen. Deshalb ist die FDP Fraktion dem pädagogischen Personal – besonders in diesem Fall dem städtischen pädagogischen Personal -sehr dankbar, dass es in herausfordernden Zeiten für die Kinder da ist.
3 Fraktionen beantragten, die Erhöhung jetzt und in den kommenden Jahren immer aus dem Mittelwert der empfohlenen Erhöhungssätze der letzten 3 Jahre zu rechnen. Aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 ergibt sich so ein Wert von 5,1%. Die Antragsteller begründen ihren Antrag u.a. damit, dass die bis zum erneuten Angleichen der Gebühren an den Landesrichtsatz entstehenden zusätzlichen Kosten für die Stadt vertretbar sind. Deckungsvorschläge haben die Antragsteller nicht gemacht. Und sie haben „Finanzhaushalt“ mit „Ergebnishaushalt“ vermischt um nicht zu sagen, verwechselt. Die Stadt Remseck (ohne Pattonville) hat in Differenz zur Landesrichtsatzempfehlung einen Gebührenausfallverlust inkl. Erstattung an die freien Träger für 09/2023-08/2024 von ca. 80.000 Euro dargestellt, der sich – nach Hochrechnungen der FDP Fraktion – in den nächsten Jahren weiter erhöhen wird aufgrund niedrigerer Basiswerte bei künftigen Erhöhungen. Teile der Antragsteller sprechen im Zeitraum von 12 Monaten von einer negativen Gesamtergebniswirkung für Remseck und Pattonville inkl. Freier Träger von ca. 250.000 Euro.
Die FDP Fraktion ist sich bewusst, dass 8,5% Erhöhung für die Betreuungsgebühr über den Erhöhungssätzen der letzten Jahre liegt, ist sich aber auch bewusst, dass entstehende Gebühren vom Nutzer, in diesem Fall den Eltern, im Zeitpunkt der Entstehung gezahlt werden sollten. Ein Blick in Nachbarkommunen zeigt, dass dort teilweise noch höhere Anpassungssätze beschlossen wurden, weil man in Vorjahren vom bewährten System des Landesrichtsatzes abgewichen ist und nun – auch durch Hinweise der Kommunalaufsicht – dies wieder aufholen muss. Aufholen „prozentual“ ist einfacher als aufholen „in Geld“. „In Geld“ bedeutet, dass in späteren Jahren Familien stärker belastet werden müssten, als beim standardisierten und bewährten Verfahren, um die Gebührenausfallverluste der Stadt zu kompensieren. Warum sollte in Remseck 2026 z.B. eine Familie „nachträglich“ Geld zahlen für Kinder anderer Familien aus den Jahren 2023, 2024 oder 2025?
Bereits bisher sind in Remseck die Gebühren sozial gestaffelt, z.B. nach Kinderzahl in der Familie. Die Gebühren für Eltern mit nachweisbarem niedrigem Einkommen werden von der „wirtschaftlichen Jugendhilfe“ des Landkreises Ludwigsburg teilweise bis komplett übernommen. Wer wohngeldberechtigt ist, erhält in Remseck seit 2007 eine 50%e Ermäßigung der Kitagebühren sowie eine 20% Ermäßigung der Kernzeit- und Hortgebühren.
Vor dem Hintergrund bereits umfangreicher sozialer Hilfen und Ermäßigungen hat die FDP Fraktion den Antrag der 3 Faktionen abgelehnt und sich für die Verwaltungsvorlage im Sinne der Empfehlung des Landesrichtsatz ausgesprochen. Eine knappe relative Mehrheit des Gemeinderats (13 Ja / 3 SPD, 4 Grüne, 6 Freie Wähler und 10 Nein / OB, 1 FW, 5 CDU, 3 FDP) hat sich dem Antrag der drei Fraktionen angeschlossen.
Die FDP Fraktion geht davon aus, dass die Antragsteller sich in den nächsten Jahren mit ausgabewirksamen Anträgen zurückhalten, um ihren Vorstoß zu kompensieren. Wir verweisen auf den Haushaltserlass des Regierungspräsidiums.
Erstaunlicherweise haben die 3 Fraktionen der Erhöhung der Musikschulgebühren um 7% für Unterricht und Instrumentenleihe zugestimmt. Von „finanzielle Zusatzbelastung durch punktuell starke Gebührenerhöhungen für Familien zu dämpfen und auf mehrere Jahre zu verteilen“ keine Rede mehr!
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Mit freidemokratischen Grüßen
Gustav Bohnert
für die FDP Fraktion / FDP Stadtverband