In der Pfalz ist vor Wochenfrist ein Ortsgemeinderat inkl. Bürgermeister zurückgetreten, weil die Kommunalaufsicht den Haushaltsplan 2023/2024 nicht genehmigt hat. So weit ist es in Remseck noch nicht. Der Haushaltsplan 2023 wurde mit Datum 13.07.2023 genehmigt, der Oberbürgermeister und der Rat tritt nicht zurück.
Jedoch, auch in Baden-Württemberg hat die Kommunalaufsicht genug zu tun. Das auch für Remseck zuständige Regierungspräsidium (RP) Stuttgart hat z.B. die Stadt Kornwestheim aufgefordert, ihre Kitagebühren anzupassen.
Foto: FDP Remseck
Für Remseck hat das RP die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts bestätigt. Zur Erinnerung: Bereits zuvor im Haushaltsverfahren hatten sich alle Remsecker Fraktionen geeinigt, wenn möglich keine Anträge zu stellen, natürlich auch keine ausgabewirksamen. Den einzigen Antrag – mitten im laufenden Verfahren – stellte die FDP Fraktion, nämlich, den globalen Minderhaushalt auf die max. Summe vom 850.000 Euro zu setzen. Dabei geht es darum, bereits vorab festzulegen, dass bestimmte eingesparte Geldbeträge im Haushaltsjahr für weitere Ausgaben gesperrt werden. Hintergrund war der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst mit Gehaltssteigerungen von über 10%, den der Haushalt schultern muss und dessen Dimension bei Einbringung des Haushaltes noch nicht bekannt war. Der FDP Antrag wurde mit Nein-Stimmen von FW, SPD, Grünen und dem OB abgelehnt.
In der letzten Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause am 25.07.2023 hat der Kämmerer unter „Verschiedenes“ mitgeteilt, dass der Haushalt vom RP per Datum 13.07.2023 genehmigt wurde. Aus dem dann im Nachgang zur Sitzung den Räten zur Verfügung gestellten Erlass lassen für die FDP Fraktion folgende Schlussbemerkungen aufhorchen:
„Nachdem die Stadt Remseck am Neckar im aktuellen Finanzplanungszeitraum durchgängig mit negativen ordentlichen Ergebnissen rechnet, empfiehlt das Regierungspräsidium wie bereits in den Vorjahren, bei der künftigen Haushaltspolitik die Entwicklung des Gesamtergebnishaushalts in den Fokus zu rücken, mit dem Ziel, den konsumtiven Bereich nachhaltig zu verbessern. Eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung durch eine strikte Ausgabendisziplin und eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen ist dabei unabdingbar. Nur auf diese Weise wird es der Stadt gelingen, den Haushaltsausgleich jahresbezogen herzustellen, Eigenmittel zu generieren und die Kreditaufnahmen zu begrenzen. Andernfalls ist langfristig eine massive Einschränkung des finanziellen Handlungsspielraums zu befürchten, wodurch die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt deutlich eingeschränkt werden. Grundlage für eine geordnete Haushaltswirtschaft bilden auch die Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse. Daher wird die Stadt gebeten, mit Nachdruck an der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 sowie der Jahresabschlüsse der Jahre 2018 ff. zu arbeiten. Nur dann lässt sich die finanzwirtschaftliche Entwicklung auch verlässlich beurteilen.“
Erst vor Kurzem erklärten alle Fraktionen gegenüber dem Rathaus im Zuge der Diskussionen um das Stadtentwicklungskonzept die Bedeutung der nachhaltigen Bewirtschaftung der kommunalen Ressourcen inkl. der konsequenten Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten, worauf der Oberbürgermeister in der Gemeinderatsitzung nochmals explizit hinwies. Und, zum Thema „konsumtiv“ zählen auf der anderen Seite auch für konsumtive Ausgaben die entsprechenden Einnahmen. Dazu gehören z.B. die Gebühren für die Kitas, Kernzeit und Hort. Hier hat gerade eine Mehrheit des Rates mit der Begründung, dass eine niedrigere als am Landesrichtsatz ausgerichtete Erhöhung der Betreuungsgebühren für den Stadthaushalt vertretbar ist, entschieden und damit ein Fass aufgemacht, mit dem bei einem 85 Mio. Euro Haushalt nahezu alles bei künftigen Entscheidungen begründbar ist. Verlässlichkeit und propagierte „konsequente Ausschöpfung“ sieht anders aus.
Früher gab es einen eigenen Tagesordnungspunkt, wenn der Haushaltserlass von der Aufsichtsbehörde kam, heute ist es nur eine „Bekanntgabe“. Tempus fugit, mores fugit, im Verwaltungshandeln wie bei finanzwirksamen Entscheidungen.
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Mit freidemokratischen Grüßen
Gustav Bohnert
für die FDP Fraktion / FDP Stadtverband