Wäre der Bundestag ein Gemeinderat …
Grundsteinlegung/Zeitkapsel
Bei großen Bauvorhaben ist es Mode, eine Zeitkapsel symbolisch als Grundstein in das Fundament einzulegen. So auch jetzt beim Bildungscampus Aldingen. Letzte Woche vertrat Gustav Bohnert die FDP Fraktion bei der „Grundsteinlegung“. In die Zeitkapsel eingelegt wurde eine aktuelle Tageszeitung, Wünsche von Schülerinnen und Schülern der Wilhelm-Keil-Schule an die Schule der Zukunft sowie ein Bauplan. Die FDP Fraktion wünscht dem Bauvorhaben guten Fortschritt und dem Kostenrahmen von rd. 33 Mio. Euro die Einhaltung des „Finanzkorsetts“.
Wäre der Bundestag ein Gemeinderat …
dann wäre das, was wir zurzeit in Berlin erleben nicht möglich. Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg regelt in § 30 Abs.2 ganz eindeutig: „Bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats führt der bisherige Gemeinderat die Geschäfte weiter. Wesentliche Entscheidungen, die bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats aufgeschoben werden können, bleiben dem neu gebildeten Gemeinderat vorbehalten.“ Auf kommunaler Ebene gilt also die Regelung, dass nur das neu gewählte Gremium wesentliche Entscheidungen treffen darf und das alte nicht mehr befugt ist, solche Entscheidungen zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche Eilanträge aus dem Bundestag abgelehnt, die sich die Argumentation der Gemeindeordnung zu eigen machten und dem alten Bundestag des Recht absprechen wollten, grundgesetzändernde Beschlüsse über 1 Billionen Euro zu fällen, die im neu gewählten Bundestag voraussichtlich keine Mehrheit mehr haben werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte hierzu, dass dies die Mitwirkungsrechte der Bundestagsabgeordneten des alten Bundestages unzulässig einschränken würde. Die Argumentation überrascht, denn genau hiervon geht die Gemeindeordnung aus: Die Mitwirkungsrechte der Gemeinderäte sind zwischen Neuwahl und Konstituierung des Gremiums eingeschränkt. Die Rechtslage auf Gemeinde- und Bundesebene ist offensichtlich unterschiedlich. Hier bleibt ein Unbehagen zurück. Beide Regelungen haben ihre Schattenseiten: So muss zum Beispiel die Regionalversammlung unter großem Zeitdruck bis September 2025 einen Regionalplan Windkraft verabschieden. Von Juni bis Mitte September 2024 konnte nach der Regionalwahl und vor der Konstituierung der neuen Regionalversammlung wegen der Regelung in der Gemeindeordnung, die auch für die Regionalversammlung gilt, hierzu kein Beschluss gefasst werden. Wertvolle Zeit ging verloren. Umgekehrt ist die Bundesregelung doch sehr fragwürdig, dass Beschlüsse die für Jahrzehnte die Finanzen prägen werden noch im Eilverfahren mit alten Mehrheiten durchgepeitscht werden können. Auf Gemeindeebene müsste der Gesetzgeber einschränken, was „wesentliche Entscheidungen“ sind und auf Bundesebene eine entsprechende Regelung ins Grundgesetz aufnehmen.
Infostand „Nicht nur vor der Wahl“
Samstag, den 22.03.2025 zwischen 08:00 – 10:30 Uhr in Neckarrems, Dorfstr. beim Bäcker.
Einwohnertreff/Offene Fraktionssitzung
Montag, 24.03.2025, 18.30 Uhr, RathausBäck beim Rathaus
Herzliche Einladung, bei beiden Veranstaltungen mit der FDP ins Gespräch zu klommen.
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Mit freidemokratischen Grüßen
Kai Buschmann
für die FDP Fraktion / FDP Stadtverband