Letzte Woche hat die Regionalversammlung in Stuttgart die Teilfortschreibung des Regionalplans für Freiflächen-Photovoltaik (PV) auf den Weg gebracht. Bundes- und Landesgesetz schreiben nun vor, dass 0,2 Prozent der Regionalfläche für PV-Vorranggebiete und 1,8 Prozent für Windkraft reserviert werden müssen. Hierzu hat der Bundesgesetzgeber jetzt festgelegt, dass Flächen 200 m links und rechts entlang von Fernverkehrswegen (Autobahnen u. Bundesstraßen, Schienenfernverkehrstrassen) privilegiert sind für PV, dort können Investoren also bebauungsplanfrei PV aufstellen.
Karte: FDP Remseck bearbeitet: Vorlage RV-027/2025, S.411 v. 682, ergänzt durch Stadtteilkürzel zur Orientierung
Die Flächenkommune Remseck hatte 2022 bei einer Abfrage des Regionalverbandes 44 ha vor allem im sog. „Weißen Kragen“ nahe um die Siedlungskörper für PV gemeldet. Mit „Weißem Kragen“ sind die Freiflächen direkt am Siedlungsrand gemeint, die sich aber noch nicht im regionalen Grünzug befinden. Nichts davon findet sich nun in der verabschiedeten Teilfortschreibung. Warum?
2022 war die gesetzliche Lage noch anders: Klar war damals nur, dass das sog. Winddargebot nach dem Windatlas des Landes für Remseck zu schwach ist. Auf unserer Gemarkung wird es keine Vorranggebiete für Windkraft geben. Da vor 3 Jahren es noch undifferenziert hieß, dass 2 Prozent der Fläche für regenerative Energien (also Windkraft und PV) nachgewiesen werden müssen, trieb der Windmangel Remseck in die PV. Damals gab es aber die Privilegierung entlang der Fernverkehrstrassen noch nicht und der Regionalverband verbot PV in den Grünzügen zwischen den Ortsteilen. So kam die Meldung von 44 siedlungsnahen Hektar zustande.
Nun sind die Rahmenbedingungen anders: Auf Remsecks Markung gibt es keine Fernverkehrstrassen. Im ersten Moment mutet der PV-Mangel in Remseck ärgerlich an, auf den zweiten Blick ist er ein Glücksfall: Die Vorranggebiete für PV sind nämlich jetzt keine schwarz-weiß-Planung mehr. Der Landesgesetzgeber hat dem Regionalverband inzwischen verboten, die Grünzüge pauschal für PV zu sperren. Mit Bebauungsplan ist PV nun auch außerhalb der Vorranggebiete im Freiraum möglich, so es sich nicht um Wald, um Kernflächen des Biotopverbunds oder Lagen mit hoher Landschaftsbildqualität handelt. Der einzige Vorteil der PV-Vorranggebiete ist die Bebauungsplanfreiheit. Gleichzeitig ist in PV-Vorranggebieten Solarthermie durch Landesgesetz verboten! Gerade Solarthermie brauchen Städte und Gemeinden aber im Zuge der Wärmewende in der Nähe der Siedlungskörper für Nahwärmenetze. Für Remseck ist damit die Nichtausweisung auf seiner Gemarkung kurioserweise ein Glücksfall, weil sie Möglichkeiten eröffnet und gar nicht einschränkt. Auf der Karte sind in rosa und grün die Wald- und Biotopverbundflächen in Remseck um die Siedlungskörper (grau) eingezeichnet. In weiß verbleibt somit noch Fläche für PV und Solarthermie. Allerdings hatte die FDP schon 2022 die Eigentümerfrage der Flächen ins Zentrum ihrer Argumentation gestellt: Wenn Landwirte beschließen, auch Energiewirte zu werden und auf ihren Flächen PV aufstellen, ist das eine zu akzeptierende Entscheidung. Wenn die Flächenbesitzer aber Nicht-Landwirte sind, die ihre Flächen bisher an Landwirte verpachtet haben, nun Energiewirte werden und ihre Flächen der Landwirtschaft entziehen, führt das zu einem Interessenkonflikt mit der Landwirtschaft. Wir hatten daher schon 2022 dafür geworben, die Eigentümerfrage beim Suchlauf nach Flächen gleich zu berücksichtigen und werden bei der künftigen Steuerung der PV-Aufstellung durch Bebauungspläne weiterhin diese Frage stellen.
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Mit freidemokratischen Grüßen
Kai Buschmann
für die FDP Fraktion / FDP Stadtverband