Neckargröningen
In der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause sprach die FDP Fraktion zwei Missstände in Neckargröningen an:
Fassade der Flüchtlingsunterkunft
Die sanierungsbedürftige Fassade der Flüchtlingsunterkunft zum Gelände des ehemaligen Gasthauses Lamm in der Ludwigsburger Straße. Nach Abriss der Brandruine sieht die freigelegte Grenzwand der Unterkunft schlimm aus. Da sie unverputzt ist, hat sie auch keinen Witterungsschutz (Dämmung, Putz). Das lange Freistehen an dieser zentralen Stelle in Neckargröningen ist nicht nur sehr unschön, sondern mindert langfristig auch den Gebäudewert. Wir haben Verständnis, das nach dem Abriss des Lamms nicht sofort gehandelt wurde, da die Stadt mit dem Gesamtareal an der Ecke Ludwigsburger Str. / Friedhofstr. Entwicklungspläne hatte. Da sich diese aber zerschlagen haben, besteht nun Handlungsbedarf. (Foto: FDP Remseck)
Löcher im Asphalt im Brunnengässle
Das Brunnengässle ist eine viel genutzte Fußverbindung zwischen Hindenburgstraße und Ludwigsburger Straße. Dort befinden sich offensichtlich seit Langem große Löcher im Asphalt, die für ältere Menschen gefährliche Stolperfallen sein können. Wir hoffen, dass bei beidem bald Abhilfe geschaffen wird.
Windkraft
Für mediale Aufregung im Sommerloch hat die Mitteilung gesorgt, dass das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen den in der Regionalversammlung im Dezember verabschiedeten Regionalplans für Windkraft gestoppt und zur Überarbeitung zurückgegeben hat. Das für Vorranggebiete für Windkraft zu windschwache Remseck ist davon nicht betroffen, aber um Remseck herum werden große Windräder entstehen. Beim Landratsamt liegen schon jetzt Anträge für 24 Räder. Hintergrund des Stopps ist die nach Meinung des Ministeriums ungenügende Berücksichtigung von Natura2000-Gebieten. In diesen EU-Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebieten dürfen keine Windräder errichtet werden. Das war von vornherein klar. Die Gemeinde Böhmenkirchen war aber der Meinung, dass ein solches Gebiet für die Errichtung eines vor Ort gewünschten Windrades aufgehoben werden könne. Die Regionalverwaltung hatte sich auf diese inzwischen als nicht tragfähig erwiesene Argumentation eingelassen, weil man in der Region nur sehr knapp über der Landesvorgabe von 1,8 % der Fläche für Windkraft liegt. Weil es sehr eng zugeht, wurden außerdem auch Standorte in der Nähe von Natura2000-Gebieten aufgenommen. Das Ministerium argumentiert nun, dass ein bis 300 m hohes Windrad durch Schattenwurf in ein Natura2000-Gebiet hineinwirken könne, auch wenn es außerhalb steht. Es verlangt eine Überprüfung aller geplanten Vorranggebiete für Windkraft innerhalb eines 200 m Wirkbereiches um Natura2000-Gebiete herum, ob die spezielle Fauna und Flora in diesem Gebiet beeinflusst werden könnte. Dazu sind sehr viele Artenschutzgutachten nötig, was Zeit braucht. Die Windkraftinvestoren und -aktivisten haben lautstark den Zeitverlust von ca. 1 Jahr beklagt, aber nicht erwähnt, dass die für die Region Stuttgart zu hohen Flächenanforderungen des Landes für Windvorranggebiete hierfür ursächlich sind. Beim Vorgehen des Ministeriums schüttelt man zunächst den Kopf, muss aber anerkennen, dass das Haus den Windplan gerichtsfest machen will, denn Windkraftgegner werden unter Instrumentalisierung des Naturschutzes vor Gericht ziehen, um den Plan zu Fall zu bringen. Dann ist eine Klärung im Vorfeld mit Zeitverzögerung sicher besser.
Mit freidemokratischen Grüßen
Kai Buschmann www.fdp-remseck.de, E-Mail:
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für FDP Stadtverband und Fraktion





